Der Kampf gegen "schmutziges Geld" wird weltweit geführt. Aufsichtsbehörden erhöhen stetig die regulatorischen Anforderungen an KYC-Prozesse. Schritt für Schritt werden die Anforderungen auf neue Branchen ausgeweitet.
Die Umsetzung der fünften EU-Geldwäscherichtlinie (5MLD) bedeutet für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare, Immobilienmakler und andere Branchen, dass sie in Zukunft die Identität ihrer Kunden überprüfen, ein umfangreiches Monitoring sicherstellen, den wirtschaftlich Berechtigten identifizieren und politisch exponierte Personen identifizieren müssen.